Wichtig für die Planung Ihres Ferienhaus-Urlaubs – Ab 26. Juni gilt für alle Kinder die neue Reisepasspflicht

Ab dem 26. Juni gilt in Deutschland eine neue Vorschrift: Alle Kinder – ab Geburt – benötigen dann bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Die Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt, dies gab gestern das Bundesinnenministerium bekannt.

Kinderreisepass

Für Ihren kommenden Ferienhaus-Urlaub im Ausland sollten Sie möglichst rechtzeitig neue Reisedokumente für Ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde, beispielsweise Einwohnermelde-, Bürger- oder Passämter, beantragen. Als Reisedokumente stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Für Eltern als Passinhaber bleibt das jetzige Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die neue Regelung gilt auch für Reisen in andere EU-Staaten.

Weitere Informationen des Bundesinnenministeriums finden Sie hier:

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